Überspringen zu Hauptinhalt

Die Verwendung trittsicherer Bodenfliesen ist heute in vielen Anwendungsfällen unvermeidbar. In gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben machen Vorschriften der Berufsgenossenschaften individuelle Vorgaben für jeden Anwendungsbereich. Aber auch der private Bauherr achtet heute immer mehr auf die Trittsicherheit seiner Bodenbeläge,
insbesondere in Eingangsbereichen und auf Terrassen.

Die rutschhemmende Eigenschaft von Bodenfliesen wird in unterschiedliche Trittsicherheitsbewertungsgruppen eingeteilt. Beispiele für die erforderliche Trittsicherheitsbewertungsgruppe sind je nach Anwendungsfall in den nachfolgenden beiden Tabellen aufgeführt. Wie bei allen Bodenbelägen, ist die erforderliche Trittsicherheits-Bewertungsgruppe in jedem Einzelfall anhand der neuesten Ausgabe der jeweiligen Richtlinie, zusammen mit den zuständigen Aufsichtsstellen zu ermitteln.

Rutschhemmende
Fliesen für Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr
(Angaben
ohne Gewähr)

TBG

Neigungswinkel
bei Prüfung auf schiefer Ebene

Anwendungsbereiche
(Beispiele)

R 9 > 3° –
10°
Verkaufsräume,
Treppen, Flure, Stationsräume, Praxen, Schalterräume, Gasträume
R
10
> 10° –
19°
Toiletten
und Waschräume, Kaffee- und Teeküchen, Fahrzeug- Stellplätze,
Lagerkeller bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
R
11
> 19° –
27°
Verpackungs-
und Lagerräume, für Milch- und Käseherstellung, Teigzubereitung,
Kühlräume für verpackte Ware, Waschhallen in Fahrzeugwerkstätten
R
12
> 27° –
35°
Kühlräume
für unverpackte Ware, Lagerräume für Öle oder Fette in Werkstätten,
Herstellung und Verpackung von Speisefett
R
13
> 35° Anwendungsbereiche
mit sehr hoher Gleitgefährdung, meist mit der Forderung nach
einem Verdrängungsraum verbunden z. B.:Wurstküchen: R 13 V08

 

Rutschhemmende
Fliesen für naßbelastete Barfußräume
(Angaben
ohne Gewähr)

TBG

Neigungswinkel
bei Prüfung auf schiefer Ebene

Anwendungsbereiche
(Beispiele)

A > 12° Barfußgänge
(weitgehend trocken), Einzel- und Sammelkleideräume
B > 18° Barfußgänge,
soweit sie nicht A zugeordnet sind Duschräume, Beckenumgänge,
Beckenböden in Nichtschwimmerbecken, Planschbecken, in Wasser
führende Leitern, Leitern und Treppen, außerhalb des Beckenbereiches
C > 24° ins
Wasser führende Treppen soweit sie nicht B zugeordnet sind, Durchschreitebecken,
geneigte Beckenränder

TBG = Trittsicherheits-Bewertungsgruppe

An den Anfang scrollen
Suche